5. Änderungssatzung zur ZVT-Satzung
5. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes „Tourismus – Dienstleistungen – Freizeit Ringsheim/Rust“ vom 23.11.2005
Die Verbandsversammlung hat aufgrund von § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und aufgrund des § 5 Abs. 3 und des § 21 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit am 23.06.2021 folgende Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes „Tourismus – Dienstleistungen – Freizeit Ringsheim/Rust“ vom 23.11.2005, zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 29.03.2021, beschlossen:
I. Abschnitt
§ 7 Abs. 1 und 2 der Verbandssatzung des Zweckverbandes „Tourismus – Dienstleistungen – Freizeit Ringsheim/Rust“ vom 23.11.2005 wird wie folgt geändert:
§ 7
Der / die Verbandsvorsitzende
(1) Der Verbandsvorsitzende sowie sein Stellvertreter werden von der Verbandsversammlung aus ihrer Mitte auf die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Vorsitzende(r) soll der/die jeweilige Bürgermeister(in) der Gemeinde Rust sein.
Erste(r) Stellvertretende(r) Vorsitzende(r) soll der/die jeweilige Bürgermeister(in) der Gemeinde Ringsheim sein.
(2) Scheidet der / die Verbandsvorsitzende oder der / die Stellvertreter/in aus der Verbandsversammlung vorzeitig aus, endet auch das Amt als Verbands-vorsitzende/r bzw. als Stellvertreter/in. Die Verbandsversammlung hat dann für die restliche Amtszeit einen/n neue/n Verbandsvorsitzende/n zu wählen.
II. Abschnitt
Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Hinweis
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund von der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Auf den Anschlag an der Verkündigungstafel in Rust in der Zeit von Freitag, den 17.12.2021 bis einschließlich Donnerstag, den 27.12.2021 wird hingewiesen.
gez. Dr. Kai-Achim Klare, Verbandsvorsitzender