Auf Grund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie der §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Tourismus – Dienstleistungen – Freizeit Ringsheim/Rust“ am 01.10.2019 die Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung − WVS) des Zweckverbandes „Tourismus – Dienstleistungen – Freizeit Ringsheim/Rust“ beschlossen.
Auf den Anschlag des vollständigen Satzungstextes an der Verkündigungstafel am Rathaus in Rust in der Zeit von Freitag, den 11.10.2019 bis einschließlich Donnerstag, den 17.10.2019 wird hingewiesen.
Gez. Pascal Weber
Zweckverbandsvorsitzender