3. Änderung Bebauungsplan "Wasserpark"

Der Zweckverband Tourismus - Dienstleistung - Freizeit Ringsheim / Rust hat am 29.03.2023 den Planentwurf gebilligt und den Beschluss gefasst, den B-Plan nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Das B-Planverfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Von einer Umweltprüfung mit Umweltbericht wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.
Hinweis: Der Geltungsbereich der 3. Änd. des B-Plans wurde zur 2. Offenlage geändert. Die 3. Änd. beinhaltet abweichend vom Aufstellungsbeschluss nur noch den Teilgeltungsbereich 1 der 3. Änd. des B-Plans.
Die Abgrenzung der 3. Änderung des Bebauungsplans "Wasserpark" ist im Übersichtsplan dargestellt.
Die 3. Änderung des Bebauungsplans "Wasserpark" wird in der Zeit von
24. April 2023 bis 8. Mai 2023 (je einschließlich)
gemäß § 4a Abs. 3 BauGB beim Bürgermeisteramt Rust, Fischerstraße 51, sowie Bürgermeisteramt Ringsheim, Rathausplatz 1, während der Sprechzeiten erneut öffentlich ausgelegt.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen können zusätzlich im Internet unter den Internet-Adressen www.rust.de und www.ringsheim.de sowie im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg https://www.uvp-verbund.de/kartendienste (Bauleitplanung) eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können die Unterlagen eingesehen sowie Anregungen und Bedenken hierzu schriftlich, elektronisch oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Rust sowie der Gemeinde Ringsheim vorgetragen werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über diesen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Auf den Anschlag an der Rathaustafel in der Zeit vom 07. April 2023 bis einschließlich 13. April 2023 wird hingewiesen.