Bekanntmachung des Wirtschaftsplans 2021
Die Zweckverbandsversammlung hat am 29.03.2021 auf Grund von § 10 der Zweckverbandssatzung i.V.m. den §§ 18 - 20 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ), § 14 Abs. 1 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) und § 96 Gemeindeordnung (GemO) den Wirtschaftsplan 2021 beschlossen.
Der Wirtschaftsplan 2021 liegt in der Zeit von Freitag, den 21.05.2021 bis einschließlich Montag, den 31.05.2021 während den üblichen Dienststunden in den Rathäusern Ringsheim, Zimmer 4 und Rust, Fischerstraße 51, öffentlich aus.
Auf den Anschlag an der Verkündigungstafel in der Zeit von Freitag, den 21.05.2021 bis einschließlich Donnerstag, den 27.05.2021 wird hingewiesen.