Verbandssatzung
Die Verbandsversammlung hat aufgrund von § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und aufgrund des § 5 Abs. 3 und des § 21 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit am 29.03.2023 folgende Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes „Tourismus – Dienstleistungen – Freizeit Ringsheim/Rust“ vom 23.11.2005, zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 09.12.2021, beschlossen:
I. Abschnitt
In die Verbandssatzung des Zweckverbandes „Tourismus – Dienstleistungen – Freizeit Ringsheim/Rust“ vom 23.11.2005 wird folgender Paragraph eingefügt:
„§ 1a
Wirtschaftsführung und Rechnungswesen
Der Zweckverband wendet für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen ab dem Wirtschaftsjahr 2023 die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs an.
II. Abschnitt
Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Hinweis
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund von der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Auf den Anschlag an der Verkündigungstafel der Gemeinde Rust in der Zeit von Freitag, den 07.04.2023 bis einschließlich Donnerstag, den 13.04.2023 wird hingewiesen.
Rust, den 30.03.2023
Gez. Dr. Kai-Achim Klare
Verbandsvorsitzender